Unternehmensgesundheit: psychisch betrachtet

„Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.“ So sagt es § 4 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes.

Damit Arbeitgebende diese gesetzliche Pflicht erfüllen können, muss zunächst festgestellt werden, welche Gefährdungen überhaupt bestehen und wie diese zu beurteilen sind. Dafür hat der Gesetzgeber festgelegt, dass in allen Betrieben eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden muss (§ 5 Abs. 1). Seit 2013 gehören die psychischen Belastungen bei der Arbeit (§ 5 Abs. 6) explizit dazu.

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Möglichkeiten der Psychischen Gefährdungsbeurteilung

Die Beurteilung psychischer Belastungen ist ein noch relativ junges und komplexes Handlungsfeld und damit leider auch immer noch ein unklares Thema. Der Gesetzgeber gibt zwar vor, dass die psychischen Gefährdungen beurteilt werden müssen, überlässt den Arbeitgebenden allerdings das „Wie“. Das Spektrum möglicher Vorgehensweisen ist groß, sodass die Auswahl schwerfällt. Ich arbeite hierbei mit unterschiedlichen Tools, die sich an den Leitlinien der „Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)“ orientieren.

Psychische Gefährdungsbeurteilung online –
für Unternehmen und Organisationen mit mehr als 20 Mitarbeitenden

Das einfache und präzise Online-Befragungs-Tool zur Beurteilung psychischer Belastungen basiert auf den Empfehlungen der Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) und ist ebenso effizient wie aussagekräftig.

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Mit pluserfolg.pro lassen sich Psychische Gefährdungsbeurteilungen sicher, anonym und ortsunabhängig online durchführen. Pro Mitarbeiter:in sind lediglich 15 Minuten Zeit aufzuwenden. Die Durchführung erfolgt in vier klar definierten Schritten:

Vorbereitungsphase
In der Vorbereitungsphase werden Klärungsgespräche mit den Verantwortlichen geführt. Dabei geht es u.a. um Informations- und Übermittlungswege für die Beschäftigten, Einteilung der Organisations-/Tätigkeitsbereiche sowie Festlegung der Termine und des Befragungszeitraumes.

Online-Befragung
Die Beschäftigten erhalten Informationen zum Inhalt und zur Vorgehensweise sowie den Zugang zur Online-Befragung, die in nur 15 Minuten anonymisiert durchführbar ist.

Auswertung und Beurteilung
Nach Ablauf des Befragungszeitraumes werden die Daten ausgewertet, beurteilt und dokumentiert.

Ergebnispräsentation
Die aufbereiteten Ergebnisse werden den Verantwortlichen vorgestellt und mögliche weitere Maßnahmen besprochen.

Psychische Gefährdungsbeurteilung –
für Unternehmen und Organisationen mit weniger als 20 Mitarbeitenden

Bei der Arbeitssituationsanalyse wird die Psychische Gefährdungsbeurteilung in Workshops durchgeführt. Sie eignet sich vor allem für Betriebe mit weniger als 20 Beschäftigten oder für Organisationen, die den persönlichen Austausch bevorzugen oder ihre Onlineanalyse ergänzen wollen.

Als Maßnahme nach der Psychischen Gefährdungsbeurteilung oder
im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Im betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) hat sich das Arbeitsbewältigungs-Coaching (ab-c©) als bewährtes Tool etabliert. Mit seiner Hilfe lassen sich Gespräche mit den betroffenen Beschäftigten strukturiert und zielsicher durchführen und die Wiedereingliederung für beide Seiten gewinnbringend realisieren.

6 Silhouetten von Personen stehen nebeneinander